Freiwillige Feuerwehrangehörige Freiwillige Feuerwehrangehörige genießen eine stetige Aus- und Fortbildung und bleiben daher stets mit den aktuellsten Themen rund um den Brandschutz auf dem Laufenden. Daher sind Freiwillige Feuerwehrangehörige auch im Betrieb unverzichtbar und können ohne weitere Fortbildung z. B. als betrieblicher Brandschutzhelfer oder auch betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Auch Angehörige anderer Feuerwehren die in Ihrem Jüchener Unternehmen tätig sind, können mit Ihrer Unterstützung einen Teil zum Schutz der Jüchener Bevölkerung beitragen, indem Sie diese für Einsätze der Feuerwehr Jüchen freistellen. Für genauere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
Vorbeugender Brandschutz Zur Durchführung von Brandverhütungsschauen, die je nach Art und Größe eines Gebäudes in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen, wird der "Vorbeugende Brandschutz der Stadt Jüchen" ebenfalls tätig bei allen größeren Bauvorhaben, wo dieser durch die Bauaufsicht oder Sachverständigen um Stellungnahme gebeten wird. Die Brandverhütungsschauen dienen der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen. Maßgeblich hierfür ist das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz, sowie die Bauordnung.
Hier finden Sie häufig benötigte Informationen zu Brandmeldeanlagen, Feuerwehrzufahrten, Einsatzplänen und Gebäudefunkanlagen:
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Ihr Ansprechpartner Michael Schroeder |