Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat am 05.06. ein Urteil gesprochen, was auch uns als Feuerwehr, als Betreiber einer „Facebook-Fanpage“, betrifft.
Nach dem Urteil ist vorerst jeder Fanpage-Betreiber gemeinsam mit Facebook dafür verantwortlich, wie Daten der Besucher erhoben und verarbeitet werden. Wir als Seitenbetreiber können in diesem Zusammenhang unsere „Fans“ darüber informieren, in welchem Umfang Facebook uns Daten der Nutzer zur Verfügung stellt.
Grundsätzlich werden uns nur anonyme Daten in Form von Statistiken zur Verfügungen gestellt. Nur bei Beitragslikes, Seitenlikes und Kommentaren können wir, wie auch andere Facebook-Nutzer, den persönlichen Namen erkennen und über eine Verlinkung auf das Profil (in der jeweils vom Nutzer freigegebenen Form) zugreifen.
Anonym, ohne auf persönliche Daten zugreifen zu können, werden folgende Statistiken in Zahlen oder mittels Diagrammen zur Verfügung gestellt:
- Abonnentenentwicklung / Entwicklung: „Gefällt mir“ Angaben auf Seite
- Reichweite von Beiträgen
- Anzahl der Aufrufe der Seite
- Anzahl der Aufrufe der Seitenvorschau
- Durchschnittliche tägliche Onlinezeiten Fans
- Demografische Daten (Herkunft, Wohnort, Sprache, Geschlecht, Alter)
Für uns dienen die Daten die wir nutzen (z.B. Abonnentenentwicklung, Reichweite von Beiträgen) der Weiterentwicklung unserer Fanpage um Sie als unsere Fans adäquat über uns informieren zu können. Informationen zur Datenauswertung von Facebook sind auf der Hilfsseite zu finden.