Seit einigen Jahren ist er in Nordrhein-Westfalen ein Muss in Bestands- und Neubauten: der Rauchwarnmelder. Obwohl es sich um eine Notwendigkeit handelt Rauchwarnmelder in einer Wohnung zu haben, sollte man hier keineswegs nur das  "muss" heraushören, sondern sehr wohl bedenken das durch diesen kleinen Helfer jährlich eine Vielzahl von Personen dem Tod durch Rauchgase entgehen. Da Freitag der 13. ein Informationstag rund um den Rauchwarnmelder ist, wollen wir auch an dieser Stelle über die Rauchwarnmelder informieren.

Es gibt inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher Rauchwarnmelder, vom klassischen "einfachen" Rauchmelder, über funkvernetzte Rauchmelder bis hin zum smarten Rauchmelder der auch bei Abwesenheit über Ereignisse informiert. So unterschiedlich die Produktpalette ist, so groß ist auch die Preisspanne, wobei günstige Modelle tatsächlich schon im kleinen zweistelligen Bereich liegen.

"Für welche Art Rauchmelder man sich letztendlich entscheidet ist tatsächlich egal.", so Leiter der Feuerwehr Heinz-Dieter Abels. "Geachtet werden sollte bei der Beschaffung allerdings auf das sogenannte CE-Prüfzeichen bzw. was die Aktion "Rauchmelder-Lebensretter" auch nennt auf das in flammende stehende "Q" als unabhängiges Qualitätszeichen."

Als Grundschutz in Wohnungen sollten in Wohnimmobilien zumindest: Schlafräume und Fluchtwege, wie z.B. Flure und Treppenräume, mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein, aber Heinz-Dieter Abels rät: "Nehmen Sie gerne mehr Geld in die Hand um auch andere Räumlichkeiten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese "Mehrinvestition" kann später der ausschlaggebende Punkt sein um größeren Schaden zu verhindern."

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