Wie jeder Freitag der 13., so steht auch der heutige symbolisch für den "Tag des Rauchmelders". Im Rahmen des Aktionstags weisen somit Feuerwehren und Brandschutzeinrichtungen bundesweit auf die Schutzwirkungen von Rauchmeldern hin, die seit Anfang 2017 landesweit verpfichtend für alle bewohnten Neu- und Bestandswohngebäude sind. Diese "Pflicht" sollte man allerdings nicht als negativ betrachten, sondern zum eigenen Schutz, denn gerade nachts nimmt der menschliche Körper geradewegs keine Gerüche wahr, womit jemand evtl. auf ein Brandereignis aufmerksam gemacht werden würde.

Das Gefährliche an einem Brand ist zuerst einmal nicht der Brand an sich, sondern der Rauch, der sich in einer Wohnung oder einem Wohngebäude ausbreitet. Rauchwarnmelder in Fluren, Treppenräumen oder Schlafzimmer warnen rechtzeitig die Bewohner, sodass man sich möglichst noch rechtzeitig in Sicherheit bringen kann. Grundsätzlich wird dazu geraten den Schutz insoweit auszuweiten, dass man sämtliche Räume in einer Wohnung, also auch z.B. das Wohnzimmer oder Büro mit Rauchmeldern ausstattet, auch wenn in solchen Räumen Rauchwarnmelder nicht verpflichtend sind. Eine Ausstattung von Küchen oder Bädern mit gängingen Rauchmeldern ist wegen Wasserdampf und Dunst eher nicht zu empfehlen.

Nicht nur die frühzeitige "Alarmierung" durch das Piepen von Rauchmeldern hilft dabei, dass sich Bewohner frühzeitig ins Freie begeben können. Die Ablegung von Gewohnheiten würde sogar bewirken, dass die Rauchausbreitung auf einen geringen Teil (evtl. sogar nur einen Raum) einer Wohnung oder eines Hauses begrenzt bleibt: gerade in der Nacht oder auch beim Verlassen des Gebäudes bleiben viele Zimmertüren offen. Eine geschlossene Zimmertür ist zwar nicht vergleichbar mit einer Rauchschutztür, verhindert aber durch Gummierungen das nur ein geringer Teil des Rauchs in einen nicht betroffenen Wohnungsteil eintritt. Eine durch den Brandrauch "komplett unbewohnbare" Wohnung würde so vermieden werden und zeitgleich blieben unter Umständen Flure und Treppenräume als Fluchtwege brandrauchfrei nutzbar.

Rauchmelder sind in Baumärkten bereits ab einem geringen zweistelligen Eurobetrag erhältlich. Je nach Anwendungsbereich gibt es unterschiedliche Detektionsmöglichkeiten, z.B. Rauchmelder welche auf Erwärmung der Umgebung reagieren oder auch CO-Melder, die gerade bei der Verwendung von Kaminöfen oder auch Verbrennungsheizungsanlagen ratsam sind.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern finden Sie auch in dem auf unserer Website hinterlegten Flyer "Ein Brand verändert alles"